Bieterverfahren: die 5 Phasen

Der schnellste Weg zum besten Preis!

Verkauf im Bieterverfahren

Sehr geehrte:r ImmobilienInteressent:in, 

wir freuen uns, dass Sie sich für den Kauf von Immobilien im Bieterverfahren, nteressieren. Manche von Ihnen kennen sich bereits mit dem bewährten und erfolgreichen Kaufinstrument dem „Bieterverfahren“ recht gut aus. Die Meisten aber fragen sich:

Was ist ein Bieterverfahren und wie funktioniert es?

Beim offene Bieterverfahren für Immobilien handelt es sich weder um eine Auktion noch um eine Versteigerung. Es sieht nur so ähnlich aus und fühlt sich für die Teilnehmer ähnlich an. Der
entscheidende Unterschied zur Auktion oder Versteigerung ist das Ende. Das Ende einer Auktion
oder Versteigerung ist der Zuschlag. Beim Bieterverfahren ist am Ende zunächst nur ein
Höchstangebot gefunden, zu dem ein Interessent bereit ist, die Immobilie zu erwerben. Für den
Eigentümer besteht keine Verpflichtung, das Höchstangebot anzunehmen. Am Ende des
Bieterverfahren steht die Einigung zwischen Verkäufer und Interessent, die ihren Abschluss mit
einem normalen Immobilienkaufvertrag bei einem Notar findet.Anders als beim klassischen
Immobilienangebot stellt der Verkäufer beim Bieterverfahren entweder keine konkrete
Preisforderung oder er nennt vorab ein Mindestgebot. Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema finden Sie.

Verkauf im Bieterverfahren

Die 5 Phasen

Phase 1

Das Verkaufsangebot: Wie beim herkömmlichen Immobilienverkauf bereiten wir das Angebot auf und erstellen ein Aussagekräftiges Exposé. Nachdem professionelle Fotos erstellt sind, die Immobilie gestaged ist gehen wir mit der Offerte an den Markt.

Phase 2

Die Open-House-Besichtigung: Damit Sie sich ein Bild von der Immobilie machen können, laden wir Sie zu unserer Open HouseVeranstaltung ein. Das bedeutet, Sie und andere Gäste können sich ganz zwanglos ein Biild von der Immobilie machen. Dabei reichen wir Ihnen ein paar Snacks, Sekt und andere Getränke und stehen für alle Fragen rund um die Immobilie zur Verfügung. Merke: Für alle Interessenten findet nur ein einziger Besichtigungstermin statt. Vorbesichtigungen oder Vorverhandlungen sind ausgeschlossen. Im Anschluss, während der Bieterfrist sind Nachbesichtigungen jedoch möglich.

Phase 3

Die Exposé-Unterlagen: Zu Beginn der Besichtigung tragen sich alle Teilnehmer in eine Teilnehmerliste ein und erhalten noch einmal die kompletten Unterlagen zum Objekt und ein Formular zur Abgabe ihrer Kaufangebote.

Phase 4

Ihr Kaufpreisangebot Nach der Besichtigung können die Interessenten sofort oder innerhalb der Gebotsfrist (1 Woche, je nach Angebot) ihre Gebote abgeben. Später eingehende Gebote werden nicht berücksichtigt.

Die Interessenten mit den höchsten Angeboten werden zu einem persönlichen Gespräch in unser Büro eingeladen. Sollten Angebote geringfügig unter dem Marktwert der angebotenen Immobilie liegen, so erhalten die Kaufinteressenten die Möglichkeit ihr Kaufpreisangebot noch einmal nachzubessern. Anders als bei einer Auktion oder Versteigerung ist der Verkäufer beim Bieterverfahren jedoch
nicht verpflichtet, das Höchstangebot anzunehmen. Er kann Gebote grundsätzlich ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Phase 5

Kaufabwicklung: Nimmt der Verkäufer ein Angebot an, kann nach Vorlage einer schriftlichen Finanzierungsbestätigung ein notarieller Kaufvertrag geschlossen werden – so wie beim herkömmlichen Verfahren auch. Das macht das Bieterverfahren schnell und unkompliziert. Durch die Abgabe von Kaufangeboten auf aktuellem Marktpreisniveau entfallen die sonst üblichen, langwierigen Preisverhandlungen.

Vorteile des Bieterverfahrens für Käufer

Jedes wirtschaftliche Gut hat seinen Wert, so auch jede Immobilie. Einen wesentlichen Teil des Wertes bildet die bauliche Substanz und der aktuelle Verkehrswert des Grundstückes auf dem die Immobilie errichtet wurde. Doch auch der Faktor Emotion entscheidet über die Bildung des Kaufpreises einer Immobilie. Dabei nimmt der gefühlte Wert eine wichtige Rolle ein. Wer schon länger seine Traumimmobilie sucht, der weiß was es ihm wert ist das passende Objekt endlich zu finden. Doch es gibt immer Grenzen, denn eine Immobilie muss vom Käufer meist finanziert werden. Die finanzierende Bank erstellt immer ein Beleihungswertgutachten der Immobilie und wird einen zu hohen Kaufpreis nicht finanzieren.

Fazit:

Beim Bieterverfahren wird der Kaufinteressent vor einer Kaufpreisüberhöhung geschützt.
Der höchstbietende Käufer zahlt einen angemessenen Kaufpreis, der sich über die einzelnen Phasen des Bieterverfahrens entwickelt hat. Die sichtbare Konkurrenz durch andere Interessenten verschafft Sicherheit.

Haben Sie noch Fragen?

Telefonisch unter 026 31 - 82 56 829 oder mobil unter 01 78 - 83 28 242 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an: immobilien-knees@t-online.de.

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