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Ist der Kauf oder Verkauf des Hauses der Eltern im Falle der Pflegebedürftigkeit eine Option?

Wenn Vater oder Mutter pflegebedürftig werden, ist das für die Angehörigen eine belastende Situation. Die Entscheidung, in ein Pflegeheim zu ziehen, fällt nicht leicht. Für einen Pflegeheimplatz ist mit hohen Kosten zu rechnen, so dass zu den emotionalen Problemen auch noch finanzielle Sorgen kommen. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie unter anderem, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, ob es sinnvoll ist, im Pflegefall das Haus der Eltern zu kaufen und welche Alternativen es gibt.

Inhalt

  1. Kosten für die Pflege – mit welchen Kosten ist zu rechnen? rechnen?
  2. Kosten der Pflege – wann ist es sinnvoll, das Haus der Eltern zu verkaufen?
  3. Was bleibt zu tun, anstatt zu verkaufen? Hausverkauf?
  4. Kauf des Hauses von den Eltern im Falle der Pflegebedürftigkeit – Was sind die Vorteile? 
  5. Verkauf des Elternhauses im Pflegefall – Welche Kosten und Steuern fallen an?
  6. Was ist bei einer Schenkung zu berücksichtigen?
  7. Wer ist berechtigt, das Haus der Eltern zu verkaufen?
  8. Welche Vollmachten sind für den Hausverkauf erforderlich?
  9. Kauf oder Verkauf des Hauses der Eltern im Pflegefall – FAQ

Sie möchten wissen, was die Immobilie ihrer Eltern wert ist?

Fragen Sie sich auch: Mit welchem Preis kann ich rechnen, wenn ich meine Immobilie verkaufe? Die Immobilienbewertung sagt es Ihnen. Zuverlässig, kostenfrei und ohne Risiko.

Kosten für die Pflege - mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Nach Angaben des Verbandes der Ersatzkassen vdek beträgt der Eigenanteil für stationäre Pflege im Juli 2022 ohne Zuschüsse 2.248 Euro. Unter Berücksichtigung der Zuschüsse ergeben sich Kosten zwischen 1.573 und 2.200 Euro, die genauen Beträge hängen von der Dauer des Heimaufenthalts und dem Bundesland ab.

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und die Rente reichen in vielen Fällen nicht aus, um diese Kosten zu decken. Ein großer Teil der monatlichen Pflegekosten muss daher aus eigener Tasche bezahlt werden. Erst wenn das Vermögen der Betroffenen aufgebraucht ist, besteht Anspruch auf Sozialhilfe.

Gut zu wissen: Vermögen in Sicherheit?

Ob eine Immobilie zum Schonvermögen gehört und zur Deckung der Pflegekosten verkauft werden muss, hängt von der Größe des Hauses und der Anzahl der Bewohner ab. Dies gilt auch, wenn der Ehegatte weiterhin in der gemeinsamen Immobilie lebt. Die Rechtsprechung geht bei einer vierköpfigen Familie von einer Einfamilienhausgröße von 130 Quadratmetern aus. Für jede fehlende Person werden 20 Quadratmeter abgezogen. Letztlich kommt es aber auf den Einzelfall an.

Kosten der Pflege - wann ist es sinnvoll, das Haus der Eltern zu verkaufen?

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Wenn Vater oder Mutter in ein Pflegeheim ziehen, stehen Betroffene und Angehörige vor der Frage, was mit dem Haus geschehen soll. Ein Verkauf ist sinnvoll, wenn niemand mehr in der Immobilie wohnt und die Angehörigen kein Interesse an der Nutzung haben.

In der Regel steht bei einem Umzug in ein Pflegeheim die Entscheidung an, was mit der Immobilie geschehen soll.

Das Sozialamt prüft, ob die Immobilie verkauft werden muss, um die Pflegekosten zu decken, und ob eventuell Angehörige unterhaltspflichtig sind. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, den Verkaufserlös zur Deckung der Pflegekosten zu verwenden.

Was ist meine Immobilie wert?

Wenn es um den Verkauf einer Immobilie geht, ist der Online-Immobilienpreisrechner eine gute Entscheidungsgrundlage. Der kostenlose und unverbindliche Service ermittelt eine fundierte Einschätzung des zu erwartenden Verkaufspreises.

Was bleibt zu tun, anstatt zu verkaufen?

Nicht immer ist der Verkauf des Hauses an Dritte die beste Lösung, wenn die Mutter im Pflegeheim ist und die Angehörigen entscheiden, was mit dem Haus geschehen soll. Es gibt verschiedene Alternativen:s.

  • Hauskauf von den Eltern im Pflegefall
  • Verkauf des Eigenheims an die Enkelkinder im Pflegefall
  • Schenkung oder Übertragung der Immobilie an die Kinder
  • Vermietung der Immobilie

Kauf des Hauses von den Eltern im Falle der Pflegebedürftigkeit - Was sind die Vorteile?

In vielen Fällen regeln die Eltern rechtzeitig, was bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit und dem Umzug in ein Pflegeheim geschehen soll. Eine Möglichkeit ist der Verkauf des eigenen Hauses an die Kinder.

Für die Beteiligten bietet der Kauf des Elternhauses im Pflegefall verschiedene Vorteile:

  • Die Eltern sichern sich genügend Kapital, um die Unterbringung in einem Pflegeheim oder den Kauf einer altersgerechten Wohnung zu finanzieren.
  • Beim Verkauf der Immobilie an die Kinder fällt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an.
  • Die Eltern wissen ihre Immobilie in guten Händen.
  • Erbstreitigkeiten sind bei dieser Variante ausgeschlossen, da die Eigentumsverhältnisse bereits zu Lebzeiten der Eltern klar geregelt sind.
  • Die Kinder müssen beim Kauf von den Eltern keine Grunderwerbssteuer bezahlen.

Gut zu wissen: Wohnrecht

Wollen die Eltern trotz des Verkaufs zunächst im Haus wohnen bleiben, besteht die Möglichkeit, das Haus im Pflegefall von den Eltern zu kaufen und ein Wohnrecht einzuräumen.

Verkauf des Elternhauses im Pflegefall - Welche Kosten und Steuern fallen an?

Schenkungssteuer

Wichtig ist, dass die Immobilie nicht deutlich unter Marktwert verkauft wird, da das Finanzamt sonst von einer Schenkung ausgehen könnte, die unter Umständen besteuert wird.

Makler-, Notar- und Grundbuchkosten

Bei einem Verkauf innerhalb der Familie muss kein Makler eingeschaltet werden, so dass neben der Grunderwerbsteuer auch keine Maklergebühren anfallen. Alle anderen Kosten, wenn die Kinder im Pflegefall das Haus von den Eltern kaufen, fallen wie bei jedem anderen Immobilienkauf auch an. Notar- und Grundbuchkosten fallen in üblicher Höhe an.

Spekulationssteuer

Hat der Eigentümer die Immobilie nicht durchgehend selbst bewohnt oder ist er noch nicht mindestens zehn Jahre Eigentümer, fällt Spekulationssteuer an, wenn die Immobilie mit Gewinn verkauft wird. Wichtig ist, dass der Verkäufer die letzten zwei Jahre vor dem Verkauf in der Immobilie gewohnt hat.

Bestehende Bankdarlehen

Zu beachten ist, dass bei einem Hauskauf durch die Kinder im Pflegefall noch ein bestehendes Bankdarlehen bestehen kann. Wird dieses Darlehen vorzeitig abgelöst, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Hier empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Bank Kontakt aufzunehmen. Wenn Kinder im Pflegefall das Haus der Eltern kaufen, ist unter Umständen auch eine Übernahme des Darlehens möglich.

Was ist bei einer Schenkung zu berücksichtigen?

Bei Schenkungen an Kinder und Schwiegerkinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Ist der Wert des Hauses höher und werden die Freibeträge überschritten, fällt Schenkungssteuer an. Die Freibeträge können jedoch alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Statt das Haus der Eltern im Pflegefall zu kaufen, können Eltern die Immobilie auch in mehreren Schritten steuerfrei an ihre Kinder verschenken. In diesem Fall ist eine rechtzeitige Planung unerlässlich.

Wer ist berechtigt, das Haus der Eltern zu verkaufen?

Nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer kann die Immobilie verkaufen. Sollen die Kinder das Geschäft abwickeln, weil die Eltern aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit dazu nicht in der Lage sind, sollte eine entsprechende Vollmacht vorliegen.

Eine Vorsorgevollmacht wird erst wirksam, wenn der Pflegebedürftige geschäftsunfähig ist. Es kann jedoch sein, dass bereits vorher eine Regelung gewünscht wird. Für diese Fälle bietet sich eine Generalvollmacht an. Die Vollmacht muss notariell beglaubigt werden, der Bevollmächtigte kann alles genauso regeln wie der Vollmachtgeber. Wichtig bei der Erteilung einer Generalvollmacht ist daher ein Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten.

Welche Vollmachten sind für den Hausverkauf erforderlich?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Vollmachten für den Verkauf von Immobilien zu erteilen:

  • Generalvollmacht, der Bevollmächtigte kann alle Rechtsgeschäfte für den Vollmachtgeber tätigen.
  • Spezielle Vollmacht für den Verkauf der Immobilie.

Unabhängig von der Art der Vollmacht ist es wichtig, dass das Dokument in notariell beglaubigter Form vorliegt. Der Notar prüft in diesem Fall die Rechtmäßigkeit der Unterschrift, nimmt aber keine inhaltliche Prüfung vor.

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor und wird der Pflegebedürftige geschäftsunfähig, wird ein gerichtlicher Betreuer bestellt. Da dies einige Zeit in Anspruch nimmt, empfiehlt es sich bei Immobilienbesitz, diese Dinge rechtzeitig zu regeln.

Es ist auch möglich, dass zunächst ein sogenannter Vorsorgebevollmächtigter den Kaufvertrag unterschreibt. In diesem Fall ist der Vertrag bis zur endgültigen Genehmigung durch den Eigentümer schwebend unwirksam.

F.A.Q.

Kauf oder Verkauf des Hauses der Eltern im Pflegefall

Ob es sinnvoll ist, dass die Kinder im Pflegefall das Haus der Eltern kaufen oder die Eltern das Eigentum vorzeitig auf die Kinder übertragen, hängt vom Einzelfall ab. Letztlich kommt es darauf an, ob Kapital für den Pflegeheimplatz benötigt wird und der Verkaufserlös der Immobilie dafür verwendet werden soll. Im Idealfall legen die Eltern so früh wie möglich fest, wie im Pflegefall verfahren werden soll.

Es ist möglich, dass die Kinder im Pflegefall das Haus der Eltern kaufen. In diesem Fall hat das Sozialamt keinen Zugriff auf die Immobilie. Kinder müssen sich erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten der Eltern beteiligen, wobei Immobilien bei der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt werden.

Was im Pflegefall mit der Immobilie geschieht, hängt vom Einzelfall ab. Im Idealfall machen sich Immobilieneigentümer rechtzeitig Gedanken darüber, was mit dem Haus geschehen soll. Eine Schenkung oder Übertragung an die Kinder ist möglich. Denkbar ist auch, dass die Kinder den Eltern im Pflegefall das Haus abkaufen, damit die Pflegekosten finanziert werden können und die Immobilie im Familienbesitz bleibt. Hier erfahren Sie, was das Haus Ihrer Eltern heute wert ist.

Das Finanzamt kann einen zu niedrigen Kaufpreis als verdeckte Schenkung ansehen. Unter Umständen wird dann Schenkungssteuer fällig, wenn die Freibeträge überschritten werden. An Kinder können innerhalb von zehn Jahren 400.000 Euro steuerfrei verschenkt werden. Jetzt kostenlos den Wert des Hauses berechnen.

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