Image (77)

Bieterverfahren: der schnellst Weg zum besten Preis

Beim Bieterverfahren besteht die Möglichkeit, viele Interessenten für eine Immobilie zu finden und somit einen guten Verkaufspreis zu erzielen. Auch schwer verkäufliche Immobilien lassen sich durch das Bieterverfahren leichter veräußern. Ich habe mich eingehend mit dem Thema beschäftigt und kann aus meiner praktischen Erfahrung berichten. 

Das private Bieterverfahren

Beim Immobilienverkauf hat das Bieterverfahren den Vorteil, dass der Eigentümer ohne Verkaufsverpflichtung den aktuellen Marktwert seiner Immobilie erfahren kann.

Wenn sich Immobilieneigentümer entschließen, ihre Immobilie zu verkaufen, stehen sie vor der großen Frage: über den fachkundigen Makler oder lieber „von privat“? Beide Möglichkeiten bergen für den Verkäufer sowohl Vor- als auch Nachteile.

Noch weitestgehend unbekannt, aber stetig an Relevanz, Popularität und Beliebtheit gewinnend ist das so genannte „private Bieterverfahren“ was manchmal auch einfach als Bieterverfahren oder fälschlicherweise als öffentliches Bieterverfahren bezeichnet wird. Hier werden Immobilien, ähnlich wie bei Verkäufen der öffentlichen Hand von privat (mit oder ohne Zuhilfenahme eines Immobilienmaklers) in Form eines öffentlichen Bietverfahrens verkauft.

Wichtig bei einem privaten Bieterverfahren ist, dass es sich dabei weder um eine Auktion noch um eine Versteigerung handelt. Im Rahmen des Bieterverfahrens wird mit oder ohne Zuhilfenahme eines Immobilienmaklers Werbung für das zu verkaufende Objekt gemacht, anschließend ein Besichtungstermin festgelegt, an dem alle an der Immobilie interessierten Beteiligten zu einem gemeinsamen Besichtigungstermin eingeladen werden und gleichzeitig eine Bietfrist festgelegt in der die interessierten Käufer ein Gebot für die Immobilie abgeben können. Ob und an wen das Objekt im Anschluss verkauft wird entscheidet in jedem Fall alleinig der Verkäufer.

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Bieterverfahren hilft Käufer zu finden und einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen.
  • Es gibt das strukturierte, das offene oder auch private Bieterverfahren.
  • Beim Bieterverfahren muss die Person mit dem höchsten Gebot nicht zwingend den Zuschlag bekommen.
  • Ich stehe Ihnen während des ganzen Ablauf des Bieterverfahrens zur Seite.

Ablauf des Bieterverfahrens

Wie funktioniert das private Bieterverfahren im Detail?

Da dem Laien oft das Know-How für einen reibungslosen Ablauf eines Bieterverfahrens fehlt, ist es ratsam, einen fachkundigen Immobilienmakler hinzuzuziehen und die Vorbereitungen für das private Bieterverfahren in seine Hände zu legen. Wahrscheinlich hat der Makler auch mögliche
Interessenten in seiner Kartei, die zum Verfahren hinzugezogen beziehungsweise eingeladen werden können.

Der gesamte Ablauf des Verfahrens sollte in der Regel nicht länger als 3 Monate in Anspruch nehmen. Etwa 14 Tage benötigt der Immobilienmakler, um alle relevanten Unterlagen zusammen zu tragen und ein aussagekräftiges Exposé zu erstellen. Gleich im Anschluss wird begonnen, das Objekt zu bewerben, je nach Objekt und Region empfiehlt sich eine Zeitspanne von ein bis zwei Monaten. Hierfür werden Anzeigen in den regionalen oder auch überregionalen Zeitungen geschaltet und das Objekt sollte auf diversen Internetportalen angepriesen werden. Der beauftragte Immobilienmakler kümmert sich derweil um den Versand des Exposés an die Interessenten, denen er zeitgleich den Besichtigungstermin für das Objekt mitteilt. Alle Interessenten werden zum gleichen Termin eingeladen; dies ist positiv für den Verkäufer, da er sich einen Überblick über die Anzahl der Interessenten machen kann und nicht dem sonst üblichen „Besichtigungstourismus“ ausgesetzt ist.

Nach dem Besichtigungstermin beginnt die Frist zur Abgabe von Geboten – sie dauert für gewöhnlich nicht länger als zwei bis drei Wochen. In dieser Zeit können selbstverständlich eventuelle Nachbesichtigungen mit den jeweiligen Bietinteressenten abgesprochen werden. Der Verkäufer kann zu Beginn entscheiden, ob die abzugebenden Gebote einen Mindestpreis nicht unterschreiten dürfen, oder ob Gebote in jeder Höhe zulässig sind.

Nach Ablauf der Bietdauer entscheidet sich der Verkäufer, ob er das Höchstgebot annehmen will, oder nicht. Hierbei ist ein individueller Zeitraum für eventuelle Nachverhandlungen oder Absprachen (zum Beispiel über den Zeitpunkt der Übergabe der Immobilie) anzusetzen, gängig wären etwa 2 Wochen.

Wenn im Anschluss zwischen Verkäufer und Käufer alles geklärt ist und die Finanzierung für den Immobilienkauf seitens des Käufers steht, kann der Kaufvertrag beim Notar beurkundet werden.

Es ist wichtig, dass der Käufer erst mit Abschluss des Notarvertrages Eigentümer der Immobilie wird, nicht wie bei Auktionen oder Versteigerungen, bei denen die Abgabe eines Gebotes zum Kauf verpflichtet und der Bieter bei Erhalt des Zuschlags Eigentümer wird. Sehr wichtig ist daher auch der Hinweis „Eigentümerzustimmung vorbehalten“ beim privaten Bieterverfahren.

Vorteile des Bieterverfahren

Der Vorteil beim privaten Bieterverfahren liegt für den Verkäufer eindeutig darin, dass sich der Verkauf seiner Immobilie in einem festen Zeitrahmen bewegt und dass wie bei einer Versteigerung mehrere Interessenten gleichzeitig auf sein Objekt bieten können. Die Kaufinteressenten wissen um die Konkurrenz zueinander und geben bei entsprechendem Interesse von vorn herein ein realistisches Gebot ab, um möglichst der Höchstbietende zu sein. Wenn beim ersten Besichtigungstermin nur wenige Interessenten anwesend sind, kann und sollte der Werbezeitraum um etwa zwei bis drei Wochen verlängert werden und alle Interessenten zu einem zweiten Besichtigungstermin eingeladen werden, in der Hoffnung, bis dahin weitere Interessenten gefunden zu haben.

Alles in allem ist das private Bieterverfahren eine sehr interessante Form einen Immobilienverkauf durchzuführen. Es bietet alle Vorteile einer Versteigerung, ist meist in einem überschaubaren Zeitrahmen beendet und bei entsprechender Erfahrung auch ohne Makler durchzuführen (was wir Ihnen an dieser Stelle aber nur bedingt empfehlen wollen). Die gleichzeitige Konkurrenz unter den hoffentlich vielen Interessenten ermöglicht oftmals das Erzielen eines angemessenen Verkaufspreises und Immobilien können mit diesem Verfahren oftmals schneller verkauft werden als auf herkömmlichen Wegen.

Attractive Call to Action

Sollten Sie über einen Immobilienkauf- oder verkauf über ein privates Bieterverfahren nachdenken, stehen wir Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt (immobilienknees.de).