Erbbaurecht Lösungen
Ihr vertrauenswürdiger Partner für erfolgreichen Immobilienverkauf – einfach, schnell und zuverlässig!

Erbbaurecht – Chancen für Grundstückseigentümer und Investoren
„Erbbaurecht bietet Eigentümern die Möglichkeit, Grund und Boden langfristig zu halten und gleichzeitig wirtschaftlich zu nutzen. Für Bauherren und Investoren eröffnet es flexible Wege in Wohneigentum und sozial orientierte Projekte.“


Was ist Erbbaurecht?
- Erbbaurecht bedeutet, dass ein Grundstückseigentümer einem Dritten das Nutzungsrecht für einen festgelegten Zeitraum (meist 50–99 Jahre) einräumt.
- Der Erbbauberechtigte kann auf dem Grundstück bauen und zahlt einen Erbbauzins an den Eigentümer.
- Vorteile für Eigentümer: langfristiger Erhalt des Grundstücks, planbare Einnahmen
- Vorteile für Erbbauberechtigte: Einstieg in Wohneigentum ohne Grundstückskauf
Für Grundstückseigentümer
- Langfristiger Erhalt des Grundvermögens
- Planbare Einnahmen durch Erbbauzins
- Projekte mit sozialer Wirkung möglich (z. B. Generationenhaus, bezahlbarer Wohnraum)
- Gestaltungsfreiheiten bei Nutzung und Bebauung


Für Bauherren / Investoren
- Günstiger Einstieg in Wohneigentum
- Flexible Nutzungsmöglichkeiten (Wohnungen, Sozialwohnungen, Mehrgenerationenprojekte)
- Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen einfach prüfen
Erbbaurecht für Bauherren prüfen
Praxis & Tipps – Checkliste:
- Eignung des Grundstücks prüfen
- Erbbauzins kalkulieren
- Laufzeit und Vertragsbedingungen festlegen
- Rechtliche Rahmenbedingungen beachten
- Notarielle Beurkundung
Ablauf: Vertragsgestaltung → Beurkundung → Bauplanung → Nutzung

FAQ:
Was kostet ein Erbbaurecht?
→ Der Erbbauzins wird individuell vereinbart und ist in der Regel niedriger als der Grundstückskaufpreis.
Wie lange läuft ein Erbbaurecht?
→ Typisch: 50 bis 99 Jahre, Verlängerung möglich.
Kann ich das Erbbaurecht verkaufen oder übertragen?
→ Ja, unter Einhaltung der vertraglichen Vorgaben und Zustimmung des Eigentümers.
Wer ist für Instandhaltung verantwortlich?
→ Der Erbbauberechtigte trägt die Verantwortung für das errichtete Gebäude.
Download: PDF-Leitfaden „Erbbaurecht leicht erklärt
